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SWK 1, 1. Jänner 2022, Seite 31

Reiseleistungen in der Umsatzsteuer ab 2022

Teil 2: Berechnung der Marge

Mario Mayr

Mit Wirksamkeit ab erfolgte eine umfangreiche Novellierung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in § 23 UStG. Dieser Beitrag soll in zwei Teilen die Margenbesteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen und kritischer Würdigung der adaptierten Verwaltungspraxis untersuchen. Im zweiten Teil steht die Margenermittlung im Vordergrund.

1. Steuerbefreiung

Die einheitliche Reiseleistung ist gemäß § 25 Abs 5 UStG steuerfrei, wenn die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden, wobei sich der Ort der Reisevorleistungen grundsätzlich nach den allgemeinen Bestimmungen richtet. Die diesbezüglichen Verwaltungsaussagen in den Rz 3020 ff UStR bleiben, abgesehen von den nicht mehr gültigen Aussagen zu unternehmerischen Kunden, weitgehend unverändert.

Bei Beförderungsleistungen ist nach Rz 3022 UStR grundsätzlich bei Landfahrzeugen nach den gefahrenen Kilometern, bei Flugleistungen nach der Flugzeit und bei Schiffsreisen ebenfalls nach der Reisezeit zu schätzen. Die „vereinfachten“ Aufteilungsmethoden für Beförderungsleistungen bestehen weiterhin. Bei Flugreisen bestimmt die VerwalS. 32tung den Ort zur Gänze danach, ob der Zielort des Hinflugs im Gemeinschaftsgebiet oder im Drittland liegt. Kreuzfahrten auf Schiffen im Seever...

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