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Erläuterungen zum Formular U 1
Seite 1 der Umsatzsteuererklärung
U1
Abgabenkontonummer und Name
Am Beginn des Formulars ist das zuständige Finanzamt anzugeben (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe). Darunter sind die Steuernummer sowie der genaue Name bzw die Bezeichnung des Unternehmens anzugeben.
U2
Anschrift und Telefonnummer
Anzugeben ist die genaue Adresse des Betriebs. Ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, ist insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Sämtliche Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers (Rz 1507 UStR). Es ist jedoch empfehlenswert, jene Adresse anzugeben, an der das Unternehmen seinen Sitz hat und die dem Finanzamt auch als Adresse des Betriebs bekanntgegeben wurde.
U3
Organgesellschaften (Rz 233 ff UStR)
Hier ist anzukreuzen, ob zum Unternehmen auch Organgesellschaften gehören. Liegt eine Organschaft vor, so ist die Anzahl der Organgesellschaften einzutragen.
Eine Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person (Organgesellschaft) dem Willen eines Unternehmers (Organträger) derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Dies ist der Fall, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell (kapitalmäßige Beherrschung...