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SWK 35, 10. Dezember 2017, Seite 1500

Lückenlose Überprüfung von Kapitalzuflüssen

Ein Überblick

Markus Knechtl

Mit BGBl 2015/116 wurde neben dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) und dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) auch ein Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG) in Geltung gesetzt. Darin ist vorgesehen, dass die Abgabenbehörden die einlangenden Meldungen von Kapitalzuflüssen iSd § 115 Abs 1 BAO lückenlos zu prüfen haben. Meldungen von Kapitalabflüssen dürfen für Zwecke der Betrugsbekämpfung verwendet werden. Eine lückenlose Prüfung ist – im Gegensatz zu Zuflüssen – jedoch nicht vorgesehen.

1. Entstehungsgeschichte

1.1. Allgemeines

Im Jahr 2008 hat Deutschland eine CD mit Bankdaten, die zuvor von einem (ehemaligen) Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank entwendet wurden, gekauft. Nachdem es sich dabei – aus Sicht des deutschen Fiskus – um eine ertragreiche Investition handelte, wurden weitere Daten-CDs mit schweizerischen Bankdaten von ausländischen Kunden erworben. Im September 2011 hat Deutschland mit der Schweiz ein Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt geschlossen, das im deutschen Bundesrat aber abgelehnt wurde.

Im Anschluss daran hat auch Österreich am mit der Schweiz ein Steuerabkommen geschlossen, das sich am Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz orientiert. Das Abkommen ist am in Kraft getreten. Betroffen...

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