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Das „Versicherungsverhältnis“ im Rahmen der Versicherungs- und Umsatzsteuer (Teil I)
Kriterien und Auslegung
Die Versicherungssteuer ist eine der aufkommensstärksten Verkehrsteuern. Ausgehend von dem aktuellen Erkenntnis des Ra 2017/16/0123, nach dem für eine Versicherungssteuerpflicht vom Versicherer zwingend ein „Wagnis“ zu übernehmen ist, widmet sich der Beitrag der zentralen Ausgangsfrage jeder versicherungssteuerlichen Prüfung: Wann liegt ein Versicherungsverhältnis iSd § 1 Abs 1 Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) vor? Da die Beantwortung dieser Frage gleichzeitig für die Steuerbefreiung für Versicherungsumsätze nach § 6 Abs 1 Z 9 lit c Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) entscheidend ist, steht auch dieser Tatbestand im Fokus. Die deutsche Rechtsordnung – sowohl für die Versicherungs- als auch für die Umsatzsteuer einen vergleichbaren Rechtsrahmen aufweisend – ist dabei aus Auslegungsgesichtspunkten miteinzubeziehen.
1. Ausgangsfall : Versicherungssteuer nur bei übernommenem „Wagnis“
Der Revisionswerber hatte mit seinem unternehmerischen – ausländischen – Vertragspartner einen als „anteilsgebundene Lebensversicherung“ betitelten Vertrag geschlossen. Das BFG stellte fest, dass eine Einmalprämie iHv 390.000 Euro bezahlt wurde. Nach den Vertragsbedingungen war die „Versicherung“ aufrecht, solange eine der „versicherten“ Pers...