TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2018, Seite 969

Steuerliche Behandlung von Diensterfindungsvergütungen

Strenge Auslegung der Finanzverwaltung kann zu unsachgerechten Ergebnissen führen

Norbert Bramerdorfer und Samir Kovacevic

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) ist dem österreichischen Gesetzgeber bereits seit Jahrzehnten ein besonderes Anliegen. Einen Teilbereich davon stellt die Förderung von Erfindungstätigkeiten dar. So waren im Jahr 2017 mehr als 10.000 nationale Patente beim österreichischen Patentamt aufrecht und zeitgleich mehr als 136.000 europäische Patente mit Gebietsschutz in Österreich registriert. Für viele dieser eingetragenen Erfindungen sind Dienstnehmer verantwortlich, die für diese Erfindungen gesonderte Vergütungen durch ihre Arbeitgeber erhalten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die steuerlichen Begünstigungen iZm derartigen Dienstvergütungen.

1. Grundsätzlicher Anspruch auf Erfindungsvergütungen

Nach § 8 Abs 1 Patentgesetz (PatG) gebührt einem Dienstnehmer im Falle der Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber bereits von Gesetzes wegen eine angemessene besondere Vergütung. Dabei handelt es sich um einen zwingenden Anspruch, der gemäß § 17 PatG nicht vertraglich eingeschränkt werden kann und auch nicht durch die Auflösung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses endet.

Zu beachten ist jedoch § 8 Abs 2 PatG: Wird der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstvertrags ausdrücklich z...

Daten werden geladen...