Verrechnungspreisdokumentationspflichten
3. Aufl. 2022
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S. 11. Einleitung: Verrechnungspreisdokumentation – wozu, warum, was und vor allem wer?
1.1. Internationale Entwicklungen – „mehr Transparenz“
Die abkommensrechtliche Basis für eine fremdübliche Verrechnungspreisgestaltung bildet Art 9 OECD-MA. Der Kommentierung zu Art 9 selbst sind keine Dokumentationsvorschriften/-empfehlungen zu entnehmen. Allerdings finden sich in den OECD-VPL Empfehlungen über Art und Inhalt der Dokumentation. Die OECD überlässt somit die Umsetzung der Compliance-Vorschriften bzw eventueller Sanktionen („penalties“) den lokalen Gesetzgebern bzw deren Steuerverwaltungen. Ebenso regelt die OECD die Beweislastverteilung nicht explizit. Allerdings wird sowohl im OECD-MA-Kommentar selbst als auch in den OECD-VPL darauf hingewiesen, dass die Summe der Regelungen zur Verrechnungspreisgestaltung unter Berücksichtigung der Beweislastumkehr in Einklang mit dem Fremdverhaltensgrundsatz stehen sollte. Es wird somit uE eine Balance zwischen Dokumentationstiefe einerseits (gesetzlich verankerter und/oder im Rahmen der Verwaltungspraxis geforderter) und Sanktionen andererseits (Strafzuschlägen wegen nicht vorgelegter bzw mangelhafter Dokumentation der Angemessenheit der Verrechnun...