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SWK 7, 1. März 2019, Seite 369

Pflichtversicherungsbeiträge als Werbungskosten im Fall einer Auslandsentsendung

Abzugsfähigkeit auch bei Steuerpflicht der Arbeitslöhne im Ausland

Reinhold Beiser

Entsenden österreichische Arbeitgeber Mitarbeiter bis zu fünf Jahre ins Ausland, so greift trotz einer Beschäftigung im Ausland die Versicherungspflicht nach § 3 ASVG. Reinhold Beiser untersucht in diesem Beitrag die Abzugsfähigkeit der Pflichtversicherungsbeiträge als Werbungskosten der ins Ausland entsendeten Mitarbeiter.

1. Fallbeispiel

A wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für drei Jahre in die USA entsendet. Nach § 3 Abs 2 lit d ASVG bleibt A in Österreich pflichtversichert: „Dienstnehmer, deren Dienstgeber den Sitz in Österreich haben und die ins Ausland entsendet werden, gelten als im Inland beschäftigt, sofern ihre Beschäftigung im Ausland die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.“

S. 370 Während der dreijährigen Entsendungsdauer arbeitet A zu drei Vierteln im Jahr in den USA und zu einem Viertel in Österreich (Verhältnis der Arbeitstage USA – Österreich = 3 : 1). Der Arbeitgeber behält für die in Österreich geleistete Arbeit österreichische Lohnsteuer ein. Die USA besteuern den gesamten Jahreslohn und rechnen die österreichische Einkommensteuer an. Der Arbeitgeber hebt die Pflichtbeiträge nach § 3 Abs 2 lit d ASVG vom gesamten Jahresbezug ein. Die Pflichtbeiträge nach § 3 ASVG fallen so in allen drei Jahren auf Basis der Höch...

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