Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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Judikatur VwGH zu § 3:
Die Organisation von Tippgemeinschaften stellt eine einheitliche Leistung dar
Im Erkenntnis vom , 2011/15/0053, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf hingewiesen, dass eine Organisatorin von Tippgemeinschaften mit ihren Serviceleistungen – wie Organisation und Durchführung der Spielgemeinschaften und Erstellung von Zahlenreihen – nebst verschaffter Lottospielteilnahme eine einheitliche Leistung erbringt und die von ihr vereinnahmten Spieleinsätze nicht als durchlaufende Posten zu behandeln sind. Die Aufspaltung in mehrere selbständige Leistungen ist tatsächlich nicht möglich und wäre wirklichkeitsfremd. Die Serviceleistungen stellen somit nicht nur Nebenleistung zum vermittelten Lottospiel dar, sondern sind Teil einer einheitlichen (umsatzsteuerpflichtigen) Leistung.
Leistungsempfänger ist, wer sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat
Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer sind Leistungen dem zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt; Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Bei...