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AR aktuell 4, August 2022, Seite 121

Editorial

Josef Fritz

Liebe Leserinnen und Leser,

Selten dominiert eine Aufsichtsratsbestellung die wirtschaftlichen Schlagzeilen. Erreicht eine Aufsichtsratsmandatierung nicht nur die Wirtschaftsberichterstattung, sondern auch die politischen Kommentare, dann lese ich dies mit doppeltem Interesse.

Bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz ASFINAG) hatte das Gericht in einem Verfahren den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit zu prüfen. Interessant aus Aufsichtsratssicht war die Frage, wie ein oberösterreichischer Immobilienunternehmer zum Aufsichtsrat der ASFINAG bestellt wurde. Der Lebenslauf passte auf eine Seite – erst Schulabschluss, dann kurze Erfahrungen im Journalismus, ehe er sich dem Immobiliensektor zuwandte. Sein karitatives Engagement im Ausland brachte ihm einen Ehrendoktortitel ein. Weiters ist die Sanierung eines Eishockeyvereins angeführt.

Des Zitierens wert sind Auszüge aus dem Prozessverlauf: Erst die Richterin stellte im Prozess die entscheidende Frage: „Wer hat die Qualitätsprüfung für die Aufsichtsratseignung und die Bestellung gemacht?“ Antwort des Zuständigen auf der Bestellerseite: „Es gab keine Qualitätsprüfung für die Aufsichtsratsauswahl....

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