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AR aktuell 4, August 2022, Seite 124

„Die Rechtsprechung wird nachhaltigkeitsfreundlicher“

Raphael Toman und Benedikt Kommenda

Rechtsanwalt Dr. Raphael Toman, LL.M. im Gespräch über die Flut an neuen Regelungen der EU für Unternehmen, drohende Imageschäden und die weitreichenden Konsequenzen des „Green Deals“ bis nach Übersee. Auch der Ukraine-Krieg werfe neue Fragen ethischer Unternehmensführung auf.

Kurzbiografie


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Dr. Raphael Toman, LL.M. (NYU) ist assoziierter Partner bei Brandl Talos Rechtsanwälte und seit 2012 in der Kanzlei tätig. Er hat an der Universität Wien Rechtswissenschaften studiert. Nach einem Masterstudium an der New York University hat er 2017 die Zulassung als Rechtsanwalt in New York erworben. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen die Bereiche Banken-, Börse- und Wertpapieraufsichtsrecht, Kryptoinstrumente, Nachhaltigkeitsrecht sowie streitige Verfahren. Er ist unter anderem Mitherausgeber des ersten Kommentars zum Kapitalmarktgesetz 2019 und trägt regelmäßig zum Nachhaltigkeitsrecht vor.

Kommenda:Sieht man von den sicherheitspolitischen Umwälzungen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine ab, ist die Erderwärmung aktuell wohl die größte Herausforderung für die Menschheit. Ist das der Grund, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen zunehmend zur Pflicht wird?

Foto: Clemens Fabry

Toman: Natürlich, der Klimawande...

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