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SWK 12, 20. April 2019, Seite 612

Verdeckte Ausschüttungen

Verdeckte Ausschüttungen setzen das Vorliegen eines Gewinns nicht voraus. – (§ 8 Abs 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2018/15/0037)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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