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SWK 12, 20. April 2019, Seite 612
Verdeckte Ausschüttungen
Verdeckte Ausschüttungen setzen das Vorliegen eines Gewinns nicht voraus. – (§ 8 Abs 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2018/15/0037)