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SWK 3, 20. Jänner 2017, Seite 149

BMF veröffentlicht Richtlinien zum GMSG

Die Highlights im Überblick

Norbert Bramerdorfer und Dominik Stundner

Am veröffentlichte das BMF die Richtlinien zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSR). Die GMSR stützen sich sehr stark auf den OECD-Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (CRS-Kommentar) sowie auf die OECD-CRS-FAQs, auf die sie immer wieder verweisen. Das BMF erkennt in den GMSR ein Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis zum GMSG. Eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Maßgeblichkeit besitzen die GMSR – wie auch andere Richtlinien der Abgabenverwaltung – nicht.

1. Unterbleiben der Meldepflicht von Steueridentifikationsnummern für Kontoinhaber aus nicht teilnehmenden Staaten (Rz 3 GMSR)

Grundsätzlich umfassen meldepflichtige Daten von meldepflichtigen Personen (jedenfalls für Neukonten) auch deren Steueridentifikationsnummern, die von den meldepflichtigen Finanzinstituten einzuholen sind. Eine Steueridentifikationsnummer ist jedoch nur von meldepflichtigen Personen iSd § 89 GMSG, dh für Personen, die in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind, einzuholen und zu melden. Die Einholung einer Steueridentifikationsnummer kann somit für Zwecke des GMSG unterbleiben, wenn der Kontoinhaber oder die beherrschenden Personen einer passiven non-financial entity (NFE = Rechtsträger, der k...

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