Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung der Zweitwohnsitzbefreiung auf Diplomaten und Angestellte internationaler Organisationen
Schließen sich beschränkte Steuerpflicht und inländischer Wohnsitz gegenseitig aus?
Diplomaten und ähnliche privilegierte Personen (zB Angestellte von internationalen Organisationen) sind nach den jeweiligen Amtssitzabkommen in der Regel sowohl mit ihren Dienstbezügen als auch mit Einkünften aus Quellen außerhalb Österreichs von der Einkommensteuer befreit. Veräußert ein Diplomat aber ein inländisches Grundstück, so unterliegt der Vorgang gemäß § 30 EStG der Immobilienertragsteuer. Fraglich ist, ob die Hauptwohnsitzbefreiung in diesem Fall anwendbar ist, oder ob sie mangels Vorliegens eines inländischen Hauptwohnsitzes versagt werden kann.
Das BFG hat kürzlich entschieden, dass bei Personen, die mit Einkünften aus ausländischen Quellen von der Steuerpflicht befreit sind, die Hauptwohnsitzbefreiung mangels Vorliegens eines Wohnsitzes nicht zur Anwendung kommen kann. Diese Aussage soll im Folgenden einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsbürger, war sieben Jahre lang beim OPEC-Fonds für internationale Entwicklung in Wien als leitender Beamter beschäftigt und im Besitz der sogenannten „roten Legitimationskarte“. Mit Vertrag vom veräußerte er seine im Jahr 2008 erworbene Liegenschaft in Wien. Nach Abzug der Ansc...