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SWK 28, 1. Oktober 2018, Seite 1250

Nochmals: Einkunftsart bei Wohnrechtsablöse

Zusammenhang mit Grundstücksveräußerung entscheidet

Hermann Peyerl

Zwei Judikate haben eine Diskussion darüber ausgelöst, welcher Einkunftsart die Ablösezahlung für die Aufgabe eines höchstpersönlichen Wohnrechts zuzuordnen ist. Der Beitrag klärt vermeintliche Widersprüche und repliziert auf die Ausführungen von Frank/Leyrer.

1. Widersprüchliche Judikatur?

1.1.

Die Beschwerdeführerin veräußerte im Jahr 2011 ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück. Als Gegenleistung wurden eine Einmalzahlung, eine lebenslange monatliche Leibrente sowie die Duldung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts an einer im Gebäude befindlichen Wohnung vereinbart.

Da ein im Nachhinein von der Beschwerdeführerin beauftragtes Sachverständigengutachten einen Verkehrswert der Liegenschaft ergab, der ein grobes Missverhältnis zu der im Kauf- und Leibrentenvertrag festgelegten Gegenleistung aufzeigte, drohte die Verkäuferin mit der Anfechtung des Kaufvertrages (ex tunc) wegen laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) gem § 934 ABGB. Um eine Vertragsaufhebung zu vermeiden, einigten sich die beiden Vertragsparteien im Jahr 2013 auf eine sofort fällige Kaufpreiserhöhung. Die Ablösezahlung wurde als Entschädigung für den Verzicht auf das lebenslange Wohn...

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