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VwGH zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung
Der VwGH hat sich kürzlich mit der Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland auseinandergesetzt und seine diesbezügliche Rechtsprechung präzisiert ( Ra 2019/13/0101).
1. Revisionsfall
Der Revisionswerber war für neun Monate bei einem Schweizer Arbeitgeber im Kanton Zürich tätig. Sein Familienwohnsitz verblieb in dieser Zeit in Österreich. In seiner Arbeitnehmerveranlagung 2015 machte er ua Verpflegungsmehraufwendungen für 103 Tage geltend. Sowohl das Finanzamt als auch das BFG versagten den Werbungskostenabzug. Das BFG ging davon aus, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft ausschließlich bei beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten und eine solche Reise im Revisionsfall nicht vorliege.
Der VwGH verwies auf seine Rechtsprechung zur Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung. Nach dieser ist ein Mehraufwand, der S. 1057 auf die Unmöglichkeit der Verpflegung in einem Haushalt am Aufenthaltsort und die daraus resultierende Gasthausverpflegung zurückzuführen ist, auch in Fällen der doppelten Haushaltsführung wie bei Geschäft...