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SWK 20-21, 25. Juli 2021, Seite 1061

Deutschland: Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

Die Eckpfeiler des neuen Modells im Überblick

Christoph Schlager

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) sollen ab 2022 die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Personengesellschaften erneuert und das Unternehmenssteuerrecht internationalisiert werden. Den Kern bildet dabei die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren („check the box“). Der Übergang von der Besteuerung als Mitunternehmerschaft nach dem Transparenzprinzip zur Besteuerung als Körperschaft nach dem Trennungsprinzip und retour wird technisch durch fiktive Umwandlungen (in Österreich: Umgründungen) gelöst. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Eckpfeiler des neuen Optionsmodells geben und diese kritisch würdigen.

1. Anwendungsbereich

Herzstück der Neuregelung ist der neue § 1a dKStG, dessen erster Satz lautet: „Auf unwiderruflichen Antrag sind für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln.“

Damit ist der persönliche Anwendungsbereich grundsätzlich bereits abgesteckt; insbeso...

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