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SWK 28, 1. Oktober 2020, Seite 1370

Anrechnung nach dem DBA Schweiz

Wenn eine in Österreich ansässige Person unter Art 15 DBASchweiz fallende Einkünfte bezieht, die nach diesem Abkommen in der Schweiz und in Österreich besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich gemäß Art 23 Abs 2 DBA Schweiz auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in der Schweiz gezahlten Steuer entspricht, der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus der Schweiz bezogenen Einkünfte entfällt. – (§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2018/15/0007)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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