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SWK 28, 1. Oktober 2020, Seite 1370

Umsatzsteuer: wirtschaftliche Eingliederung

Die wirtschaftliche Eingliederung ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH gegeben, wenn zwischen den Gesellschaften ein betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht und ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und sich gegenseitig ergänzen.

In unionsrechtkonformer Interpretation des § 2 Abs 2 Z 2 UStG ist mit dem betriebswirtschaftlichen Zusammenhang das Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung erfüllt, ohne dass es einer wirtschaftlichen „Unterordnung“ bedarf. – (§ 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( Ra 2018/15/0113)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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