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SWK 5, 10. Februar 2021, Seite 347

Die ertragsteuerliche Behandlung ausgewählter COVID‑19-Förderungen

Ein Überblick für die Praxis

Mario Oberndorfer

Das Tempo und die Intensität der COVID-19-Krise fordern uns derzeit intensiv. Das betrifft sowohl jene, die die Maßnahmen gestalten, als auch jene, die sie zu vollziehen haben. Die betroffenen Unternehmen und deren Berater mussten und müssen sich auf die Sachlage einstellen und sich für die richtigen Maßnahmen entscheiden. Die nachfolgende Behandlung soll Kolleginnen und Kollegen einen Überblick für die Praxis über die wichtigsten Bestimmungen sowie eine Arbeitshilfe zur ertragsteuerlichen Behandlung für den beruflichen Alltag geben, auch wenn Teile der behandelten Materie noch in Diskussion sind. Die Darstellung in diesem Artikel dient dem Überblick, die Lösung der offenen Detailfragen bedarf einer eigenen Plattform.

1. Allgemeine Einordnung von Förderungen

Grundsätzlich stellen Vermögenvermehrungen in Geld oder Geldeswert eine Betriebseinnahme dar, sofern diese auch durch einen Betrieb veranlasst sind – dies gilt auch für Förderungen und Subventionen. Derartige Vermögensvermehrungen wären daher dem Grunde nach steuerpflichtig, sollte nicht eine Befreiungsbestimmung für diese Betriebseinnahmen greifen. Insbesondere im Bereich von Förderungen, Beihilfen und Subventionen gibt es einig...

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