Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 5. November 2021, Seite 1346

Die ertragsteuerliche Behandlung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds

Reichweite des Betriebsausgabenabzugsverbots

Diana Apostol und Christoph Schirmbrand

Auf den ersten Blick mögen Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds keinen Anlass für eine Auseinandersetzung mit deren ertragsteuerlicher Behandlung bieten, weil NPO in den meisten Fällen zur Gänze von der Körperschaftsteuer befreit sind. Sofern der Zuschuss allerdings einem körperschaftsteuerpflichtigen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einer nicht gemeinnützigen Beteiligungsorganisation zufließt, ist die ertragsteuerliche Behandlung zu würdigen. Dieser Beitrag behandelt die Steuerbefreiung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sowie die Reichweite des damit einhergehenden Abzugsverbots für Betriebsausgaben.

1. Der NPO-Unterstützungsfonds

Im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie wurde von der Bundesregierung auch ein Hilfspaket für NPO geschnürt, um deren Einnahmenausfälle zumindest teilweise zu mildern. Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds wurde dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Auf Basis von § 3 Abs 1 dieses Bundesgesetzes hat der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport die entsprechenden Richtlinienverordnungen dazu erlassen. Insgesamt wurden bislang drei Zeiträume gefördert:

  • Zunächst...

Daten werden geladen...