Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die ertragsteuerliche Behandlung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds
Reichweite des Betriebsausgabenabzugsverbots
Auf den ersten Blick mögen Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds keinen Anlass für eine Auseinandersetzung mit deren ertragsteuerlicher Behandlung bieten, weil NPO in den meisten Fällen zur Gänze von der Körperschaftsteuer befreit sind. Sofern der Zuschuss allerdings einem körperschaftsteuerpflichtigen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einer nicht gemeinnützigen Beteiligungsorganisation zufließt, ist die ertragsteuerliche Behandlung zu würdigen. Dieser Beitrag behandelt die Steuerbefreiung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sowie die Reichweite des damit einhergehenden Abzugsverbots für Betriebsausgaben.
1. Der NPO-Unterstützungsfonds
Im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie wurde von der Bundesregierung auch ein Hilfspaket für NPO geschnürt, um deren Einnahmenausfälle zumindest teilweise zu mildern. Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds wurde dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Auf Basis von § 3 Abs 1 dieses Bundesgesetzes hat der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport die entsprechenden Richtlinienverordnungen dazu erlassen. Insgesamt wurden bislang drei Zeiträume gefördert:
Zunächst...