Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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P
Parkgebühr
Hinsichtlich der abgabenrechtlichen Behandlung sind grundsätzlich mit den amtlichen Kilometergeldern auch die Parkgebühren abgegolten und im Fall einer zusätzlichen Abgeltung (neben dem amtlichen Kilometergeld) durch den Dienstgeber lohnsteuer-, abgaben- und beitragspflichtig zu behandeln. Fallen im Zuge einer → Dienstreise sowohl → Kilometergelder als auch Parkgebühren an und sind die Parkgebühren höher als das zustehende Kilometergeld, kann der Dienstgeber diese höheren Parkgebühren anstelle des Kilometergelds lohnsteuer-, abgaben- und beitragsfrei auszahlen. Diese Verrechnungsmethode hat aber für einen längeren Zeitraum (Kalenderjahr) zu erfolgen. Ein Wechsel zwischen Kilometergeldersatz und dem Ersatz der tatsächlichen Kosten je einzelner Dienstreise ist nicht zulässig.
Parkplatz
Pendlerpauschale
Für die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehen dem Arbeitnehmer neben dem in der Lohnsteuertabelle eingebauten → Verkehrsabsetzbetrag, → Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG) zu, wenn
entweder die einfache Fahrtstrecke eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst („kleines Pendlerpauschale“) oder
die Benützung eines Massenbeförderung...