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SWK 35, 15. Dezember 2020, Seite 1609

Forschungsprämie von der COVID-19-Investitionsprämie – alles ist möglich?

Replik zu Mitterlehner/Panholzer, SWK 32/33/2020, 1500

Martin Atzmüller

Wenn es nach Mitterlehner/Panholzer geht, dann ist die (steuerfreie) COVID-19-Investitionsprämie Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie. Man sollte meinen, dass die Forschungsprämienverordnung mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt, dass eine steuerfreie Anlagensubvention, wie sie die COVID-19-Investitionsprämie darstellt, keine Grundlage dafür bietet, davon eine Forschungsprämie zu bemessen. Die Autoren vermeinen allerdings, einen Widerspruch zwischen Verordnung und Gesetz und zudem eine „Außerkraftsetzung“ der Regelung der Forschungsprämienverordnung durch die spezielle Steuerbefreiungsbestimmung in § 124b Z 365 EStG zu erkennen, um daraus ihre rechtlichen Schlussfolgerungen abzuleiten. Überdies wäre die COVID-19-Investitionsprämie als „nicht forschungseinschlägig“ auch nach der Verordnung nicht schädlich. Dieser Beitrag soll Licht ins vermeintliche Dunkel bringen.

1. Die Rechtslage zur Forschungsprämie und der vermeintliche Widerspruch

§ 108c Abs 1 EStG normiert:

„Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14 % der p...

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