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Ortner/Ortner

Fachlexikon Personalverrechnung

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1668-1

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Fachlexikon Personalverrechnung (1. Auflage)

D

Deckungsprüfung

Bei einer pauschalen Vergütung der Überstunden durch ein sog → Überstundenpauschale darf das Pauschale den Dienstnehmer im Durchschnitt des Beobachtungszeitraums nicht ungünstiger stellen als bei einer Überstundenentlohnung durch Einzelverrechnung. Dies ist anhand der sog Deckungsprüfung (= Vergleichsrechnung) festzustellen.

Deputate

→ Sachbezüge

Diäten

Reisekostenentschädigung

Diensterfindung

Unter einer Diensterfindung (§ 7 Abs 3 PatG) sind nach dem Patentgesetz patentgeschützte oder patentierbare Erfindungen (die tatsächliche Patentierung ist aber nicht Voraussetzung) zu verstehen, wenn diese

ihrem Gegenstand nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens fallen,

während der Dauer des Dienstverhältnisses gemacht wurden und wenn

entweder die Tätigkeit, die zu dieser Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehört, oder

wenn der Dienstnehmer die Anregung zu der Erfindung durch seine Tätigkeit im Unternehmen erhalten hat oder

das Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichtert worden ist.

IdR sind Diensterfindungen technische, in das Arbeitsgebiet des Dienstnehmers fallende und gewerblich anwendba...

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