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Hutter/Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

P

Parallelrechnung (APG und ASVG)

Für Versicherte, die nach 1954 geboren wurden und ihre Erwerbstätigkeit vor 2005 begonnen haben (unter 50jährige zum Stichtag ), wird die Höhe der → Alterspension und → Invaliditätspension bzw → Berufsunfähigkeitspension durch Parallelrechnung ermittelt, dh die Pension wird zunächst vollständig nach altem Recht berechnet. Zusätzlich wird die (gesamte) Pension nach neuem Recht (APG) berechnet. Die Pensionshöhe ergibt sich in Folge anteilig, nach dem Pro-rata-temporis-Prinzip, aus beiden Berechnungen. (ab)

Parteienvernehmung

ist ein → Beweismittel (§ 371 ff ZPO). Als Parteien werden Kläger und Beklagter, streitgenössische Nebenintervenienten und (materielle) Streitgenossen hinsichtlich des gemeinsamen Sachverhalts (bspw Solidarschuldner oder -gläubiger) vernommen. Bei einer OG und KG sind die persönlich haftenden Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, AG, Vereine etc) ist der gesetzliche Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer) als Partei zu vernehmen. Auch der gesetzliche Vertreter von Prozessunfähigen (bspw Kinder und unmündige Minderjährige bis 14 Jahren oder Personen, für die ein Sachwalter bestellt wurde) ist als Partei zu vernehmen.

Grundsätzlich hat eine...

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