Fachlexikon Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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I
IEF-Service-GmbH
Die IEF Service GmbH vertritt den → Insolvenz-Entgelt-Fonds und ist daher die Stelle, bei der Arbeitnehmer das → Insolvenzentgelt beantragen können. Die IEF Service GmbH prüft diese Anträge (durch Übermittlung und Ersuchen um Stellungnahme an den Arbeitgeber bzw Insolvenzverwalter), bewilligt sie per Bescheid, wenn sie zulässig sind und weist auch das Geld an die Arbeitnehmer an. Sie ist zudem Beratungs- und Informationsstelle. Nähere Informationen finden sich unter: www.insolvenzentgelt.at. (us)
IESG-Beitrag
Jeder Arbeitgeber, der nach dem IESG anspruchsberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, zahlt einen monatlichen Beitrag in den → Insolvenz-Entgelt-Fonds ein. Die Höhe dieses Beitrags wird jährlich vom zuständigen Bundesminister festgesetzt und als Zuschlag zur → Arbeitslosenversicherung eingehoben. Für das Jahr 2012 beträgt er 0,55 % des → Bruttoentgelts. (us)
Impugnationsklage
Mit der Impugnationsklage wird der mangelnde Vollstreckungsanspruch eingewendet (es handelt sich daher um eine Einwendung gegen die → Exekutionsbewilligung, § 36 EO). Grundlage dafür sind Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution noch nicht aktenkundig waren und daher keine Berücksichtig...