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SWK 35, 10. Dezember 2019, Seite 1524

Umsatzsteuer-Update Dezember 2019: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

Mit BGBl II 2019/313 vom hat der BMF die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen geändert. § 1 dieser Verordnung lautet nunmehr (wobei die Neuerungen kursiv dargestellt sind): Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs 1 UStG) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr 35.000 Euro nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben Umsätze, die nach § 6 Abs 1 Z 7 bis 28 UStG steuerfrei sind, außer Ansatz.

Anmerkung: Unternehmer, die Vorauszahlungen nicht vorschriftsmäßig entrichten, Überschüsse nicht vorschriftsmäßig vorangemeldet oder die Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt haben, können unverändert vom Finanzamt zur Einreichung von Voranmeldungen aufgefordert werden.

Die Änderungen, die vor dem Hintergrund der Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro zu sehen sein dürften...

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