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Umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmensübertragungen
Betrachtung de lege lata und de lege ferenda
Unternehmensübertragungen sind mit komplexen umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen verbunden, die in der Regel zu keiner Steuerbelastung, aber zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen. Der Beitrag, der Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel mit herzlichen Glückwünschen gewidmet ist, greift den Vorschlag des Jubilars zu einer generellen Nicht-Umsatzsteuerbarkeit von Unternehmensübertragungen auf und analysiert anlässlich einer jüngst normierten Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Herausforderungen einer konsistenten legistischen Umsetzung.
1. Unionsrechtliche Grundlage
Art 19 MwStSyst-RL sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, zu behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorliegt („Grundsatz der Nicht-Lieferung“). Der Übertragungsvorgang unterliegt folglich nicht der Mehrwertsteuer, und der Begünstigte der Übertragung ist als Rechtsnachfolger des Übertragenden anzusehen. Der Zweck der Regelung besteht darin, Erleichterungen bei Unternehmensübertragungen (im Sinne einer Vereinfachung und einer Vermeidung von Liquidit...