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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 931

Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick

Ulrich Kraßnig

Das Plenum des Nationalrates hat am im Interesse einer weiteren Erhöhung der Qualität der Abschlussprüfung das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016 beschlossen, mit dem die neue EU-Abschlussprüfungsrichtlinie umgesetzt wurde und aufgrund der EU-Abschlussprüferverordnung Anpassungen des nationalen Rechts erfolgten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Eckpunkten dieses Gesetzes.

1. Neuordnung des Abschlussprüfungsrechts

Mit dem Ziel, die Qualität von Abschlussprüfungsleistungen weiter zu heben, wurden von der Europäischen Kommission die EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Abschlussprüfungs-RL) und EU-Abschlussprüferverordnung (Abschlussprüfer-VO) verabschiedet, die beide am in Kraft getreten sind (EU-Abschlussprüfungsreform 2014). Die Abschlussprüfungs-RL war bis zum in nationales Recht zu transformieren. Die Abschlussprüfer-VO entfaltet dagegen seit dem grundsätzlich unmittelbare Wirkung. Nur sofern mit der Abschlussprüfer-VO Wahlrechte verbunden sind, sind die Mitgliedstaaten in der Umsetzung in nationales Recht frei.

Während sich die Abschlussprüfungs-RL auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen bezieht, gelten die zusätzlichen Anforderungen der A...

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