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WEG 2002 § 7. Berechnung der Nutzfläche, BGBl. I Nr. 70/2002, gültig ab 01.07.2002

3. Abschnitt Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil

§ 7. Berechnung der Nutzfläche

Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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