BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 26 Bausperre
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 3
Die erweiterte Formulierung der – auch teilweisen – Aufhebung einer Bausperre ermöglicht eine flexiblere und bedarfsgerechte Handhabung für diesen Themenbereich.
Materialien zum NÖ ROG 1976
MB 8000-0
Zu § 23, jetzt § 26
Die Bausperren dienen zur Sicherung der Durchführung des Flächenwidmungsplanes. Durch sie soll der Status quo grundsätzlich erhalten bleiben, d.h. den Grundeigentümern und den dinglich Berechtigten die Möglichkeit genommen werden, angesichts einer bevorstehenden Erlassung eines Flächenwidmungsplanes diesem entgegenstehende Projekte durchzuführen. (…) Bescheide, die dem Zweck der Bausperre widersprechen, können wegen Nichtigkeit aufgehoben werden. Keine Wirkung erzeugt die Bausperre auf Verfahren, die bereits im Zeitpunkt der Kundmachung der beabsichtigten Erlassung einer Bausperre anhängig waren.
MB 8000-13
Zu Abs 2
Nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 1996 ist die Baubehörde zur Erteilung von Baubewilligungen verpflichtet, auch wenn sich inzwischen herausgestellt hat, daß der Bauplatz von Lawinen, Hochwasser etc bedroht ist. Von dieser sinnwidrigen Verpflichtung soll sich die Baubehörde durch die Bausper...