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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 12a Herstellung des Bezugsniveaus

Materialien zur 7. Nov LGBl 2018/53 der NÖ BO 2014

Zu Z 11 (§ 12a):

Auf vielfache Anregung wurde nunmehr für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, ein Bezugsniveau zu verordnen ohne dass damit von Gesetzes wegen gleichzeitig die Herstellungsverpflichtung für den gesamten Grundstücksbereich verbunden ist. Künftig soll es der Gemeinde überlassen sein, die Bereiche, für die sie auch die tatsächliche Herstellung des Bezugsniveaus verankern will (wo sie also ein diesbezügliches Gebot verordnet), abzugrenzen oder sogar auszuschließen. § 12a ist daher an die neue Regelung anzupassen. Den Grundeigentümern bleibt dabei unbenommen, das verordnete Bezugsniveau auch ohne ein entsprechend verordnetes Gebot freiwillig herzustellen (§ 14 Z 6).

Gleichzeitig erfolgt die Klarstellung, dass ein Auftrag zur Herstellung des verordneten Bezugsniveaus – wie z. B. auch die Straßengrundabtretung (§ 12 Abs. 2) bzw. alle anderen baubehördlichen Aufträge – um gegebenenfalls die Vollstreckbarkeit zu gewährleisten, in Bescheidform zu erteilen ist.

In Abs. 3 erfolgt eine Klarstellung, dass bei solchen Verordnungen, die vom Gemeinderat (noch) unter der Prämisse der umfassend...

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