BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 43 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 43
Abs. 1: Die Umsetzungsbestimmung wird – da die NÖ Bautechnikverordnung 2014 im Grunde aus der NÖ Bautechnikverordnung 1997 hervorgegangen ist – im Wesentlichen aus dieser übernommen. Sie gewährleistet einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im NÖ Landesrecht und erleichtert künftige Anpassungen und Ergänzungen.
Abs. 2: Der Hinweis auf das Informationsverfahren ergibt sich aus der zitierten Richtlinie, welche nicht nur die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens, sondern auch einen Hinweis in der Vorschrift, die ihr unterliegt, verlangt.
Anmerkungen
0) IdF 2. Nov LGBl 2018/54.
§ 43 NÖ BTV 2014 entspricht in wesentlichen Teilen § 210 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7).
Mit der Nov LGBl 2018/54 wurden in § 43 Abs 1 NÖ BTV 2014 nach der Z 7 die Z 8 und Z 9 angefügt.
1) S Erl zu § 43 Abs 1 NÖ BTV 2014.
2) Die Z 8 und Z 9 in § 43 Abs 1 NÖ BTV 2014 wurden mit der 2. Nov LGBl 2018/54 neu aufgenommen.
3) S Erl zu § 43 Abs 2 NÖ BTV 2014.