zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 25 Bauüberprüfung durch Organe der Baubehörde

Materialien zum Bgld BauG

EB zu § 25

Diese Bestimmungen geben der Baubehörde die Möglichkeit, die konsensgemäße und technisch einwandfreie Durchführung des Bauvorhabens - auch stufenweise - zu überprüfen.

DfE zu § 25 Abs 1

Auslöser für einen „begründeten“ Verdacht einer Übertretung kann natürlich auch eine entsprechend ausgeführte Anzeige eines Anrainers oder Nachbarn sein.

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 1998/10.

1) Die Baubehörde (§ 30 Bgld BauG) ist berechtigt, jederzeit die Bauausführung unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der baurechtlichen (gesetzlichen, verordneten und mittels Bescheid angeordneten) Vorschriften zu überprüfen. Die Überprüfung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Baubehörde.

2) Vorschriftsmäßige Bauausführung bezieht sich auf die Einhaltung der Bauvorschriften (Gesetze und Verordnungen).

3) Bewilligungsgemäß ist eine Bauausführung, wenn sie der Baubewilligung und den bescheidmäßigen Anordnungen der Behörde entspricht. Die Baufreigabe gilt als Baubewilligung (s § 17 Abs 5 Bgld BauG). Widerspricht die Baubewilligung den Bauvorschriften, ist auf Grund der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides dennoch von dessen ...

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.