BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 25 Wirkung des Bebauungsplanes (Teilbebauungsplanes)
Anmerkungen
1) Durch die Nov LGBl 1981/20 wurde der Ausdruck „Grundteilungs- und Baubewilligungen“ durch die Worte „Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen“ ersetzt. Durch die Nov LGBl 2000/64 erhielt § 25 seine heutige Fassung. Das Wort „Bewilligungen“ wurde durch „Baubewilligungen“ ersetzt, worunter auch Baufreigaben nach § 17 Bgld BauG zu verstehen sind.
2) Es fehlt eine ausdrückliche Anordnung, dass Bescheide, die gegen (Teil)Bebauungspläne verstoßen, nichtig sind. Vgl jedoch § 20 Abs 6 für Flächenwidmungspläne und § 33 Bgld BauG, der ua auf § 25 Bgld RPG verweist. Eine Nichtigerklärung von Bescheiden, die einem (Teil)Bebauungsplan widersprechen, ist gemäß § 33 Z 2 Bgld BauG nur innerhalb von 4 Wochen nach Baubeginn zulässig.