BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 1 Grundsätze und Ziele
EB zur Nov 1990
Die Erlassung eines Burgenländischen Raumplanungsgesetzes ist angesichts der raschen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und des Mißverhältnisses zwischen der Entwicklung von gewerblich-industriellen und landwirtschaftlichen Gebieten, der wachsenden Verkehrsprobleme, der fortschreitenden Beeinträchtigung der Naturgrundlagen (Verunreinigung der Gewässer und der Luft), angesichts der ständig zunehmenden Bedürfnisse der Bevölkerung (Wohnung, Arbeitsplatz, Erholung, Bildung) und der Gefahr der weiteren Zersiedelung der Landschaft notwendig geworden. Die starke Siedlungstätigkeit hat es mit sich gebracht, daß Gebiete bebaut worden sind, die wegen des schlechten Baugrundes, fehlender Aufschließung durch öffentliche Verkehrswege und Versorgungsleitungen oder Kanalisationen nicht hätten bebaut werden dürfen. Die öffentlichen Aufwendungen für die nachträgliche Erschließung sind viel größer als bei planmäßig erfolgter Besiedlung. Auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden durch unzweckmäßige Splitterbebauung in ihrem Ertrag beeinträchtigt. Das Raumplanungsgesetz soll ua dazu dienen, das einzige nicht beliebig verme...