TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 23 Antrag auf Umlegung

(EB zur Nov LGBl 2018/69)

Der Antrag auf Umlegung kann gemäß Abs. 4 künftig bereits eingebracht werden, wenn sich der Entwurf eines Plandokumentes, mit dem für das Umlegungsgebiet die Flächenwidmung „Bauland“ bzw. ein Bebauungsplan festgesetzt werden soll, in der öffentlichen Auflage befindet. Der Umlegungsbescheid darf gemäß § 31Abs. 3 aber erst erlassen werden, wenn der betreffende Flächenwidmungs- und Bebauungsplan bereits in Kraft steht.

Anmerkungen

1) Die Umlegung verbindet in einem komplexen Verfahren die Grundabteilung mit zivilrechtlicher Realteilung und Ausgleichsleistungen.

2) Zwischen den Eigentümern müssen gravierende Divergenzen über die Neuverteilung bestehen, bei Einvernehmen ist zwingend eine „bloße“ Grundabteilung durchzuführen. Die Aussicht auf Steuervorteile allein ist kein ausreichender Grund für eine Umlegung.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.