Bauordnung für Wien
8. Aufl. 2022
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§ 140 Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
(EB zur Nov 2009/25)
In dieser Bestimmung wird entsprechend dem EU-Addendum zu den vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Legistischen Richtlinien 1990 ein zusammenfassender Hinweis auf die Bestimmungen der BO, in denen Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird, aufgenommen.
Anmerkungen
1) Abs 10 wurde mit der Nov LGBl 2021/70 eingefügt.
2) Vgl Anm 2 zu § 61a und Anm 13 zu § 134.