Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 21 Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung
Verordnungen:
BGBl II 192/2004 - elektronische Übermittlung von Steuererklärungen bis (s 3. Auflage Anhang XVIII)
BGBl II 512/2006 idF BGBl II 81/2011 - FinanzOnline-ErklärungsV (Anhang XVIII)
Erlässe:
SWK S 431 - Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen im Rahmen der IstbesteuerungUStR Rz 4131 ff
Literatur:Koban, Die Zusammenfassende Meldung als Kernstück des neuen Kontrollsystems im Binnenmarkt, SWK 1995, A 168; Ritz, Zusammenfassende Meldung, ÖStZ 1995, 33; Kurz/Wakounig, Die österr Zusammenfassende Meldung, ÖStZ 1995, 492; Brandner, Die Umsatzsteuer für Direktberater nach dem neuen Mehrwertsteuerpaket, SWK 2009, S 918; Hilber, Praxisprobleme bei der Zusammenfassenden Meldung ab 2010, ecolex 2009, 989; Maunz, Zusammenfassende Meldung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen und Dienstleistungen, UR 2009, 790; Spendel, Zeitlicher Bezug ZM ab 2010, ÖStZ 2010, 87; dieselbe, Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung - Klarstellung, ÖStZ 2010, 170; Hilber, Zeitlicher Aspekt für die Erstellung einer Zusammenfassenden Meldung bei Istbesteuerung, AFS 2010, 135.
I. Einführung
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Bedeutung: Art 21 erstreckt ...