UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 6 Öffentlichrechtliche Bestimmungen
Literatur
von Gierke, Die Einheit des Rechts, ZHR 111 (1948) 39; Kasper, Bedeutung der Gewerbeberechtigung für die Firmenprotokollierung, JBl 1966, 18; K. Winkler, Das Verhältnis zwischen Handwerksrolle und Handelsregister – Gedanken zum Beschluß des BGH vom , ZGR 1989, 107.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Öffentlich-rechtliche Befugnisse | |
III. | Sonstige Vorschriften | |
IV. | Privatrechtliche Rechtsfolgen unrechtmäßiger Unternehmensausübung |
I. Allgemeines
1
§ 6 stellt wie zuvor § 7 HGB klar, dass die verkehrsrelevante privatrechtl Einstufung als Untnr v öff-rechtl Erfordernissen der (Gewerbe-)Ausübung (s unten Rz 2, 5) unabh ist (Trennungsgrundsatz). Die Regelung dient damit der RSicherheit, zumal der Verkehr die Einhaltung öff-rechtl Vorschriften idR nicht beurteilen kann.
II. Öffentlich-rechtliche Befugnisse
2
UntnrEigenschaft hängt nach § 6 nicht ab v öff-rechtl Tätigkeitsbefugnis, insb also nicht v gewerberechtl Voraussetzungen wie Gewerbeberechtigung. Entsprechendes gilt zumind analog für verwaltungsrechtl Regelungen über Art und Weise der UntAusübung, insb Betriebsanlagen-, Bau- und Raumordnungs-, Fremden-, Abgaben-, Kapitalmarkt- u...