UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 121 Verteilung von Gewinn und Verlust
Literatur
W. Jud, Die Ergebnisverteilung bei Familienpersonengesellschaften als Anwendungsfall eines beweglichen Systems im Gesellschaftsrecht, in FS Wilburg (1975) 119; Bergmann, Der Kommanditist als Arbeitsgesellschafter, RdW 2008, 382; U. Torggler, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsrecht, JBl 2011, 762; AFRAC, Die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG (2012).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Gewinnverteilung | ||
A. | Überblick | ||
B. | Gewinnbeteiligung reiner Arbeitsgesellschafter (Abs 3) | ||
C. | Restgewinnverteilung (Abs 1, Abs 2) | ||
III. | Verlustverteilung | ||
IV. | Abweichende Vereinbarungen |
I. Einführung
1
§ 121 legt fest, wie gem § 120 ermittelter Gewinn/Verlust zu verteilen ist. HaRÄG hat in Anlehnung an die Vertragspraxis Verteilung nach festen Quoten eingeführt, die GesbR-RG (zu den Übergangsbestimmungen [§ 907 Abs 9, § 906 Abs 27] s § 120 Rz 2) im Grunde beibehalten hat. Abs 4 stellt für Gfter, die Dienstleistungen erbringen, klar, dass sie dafür Entgelt auf Basis eines Drittgeschäfts (Werk-/freier Dienstvertrag; s § 108 Rz 7) erhalten können. Schwäche v § 121 ist, dass er bei Fehlen v GesVert...