BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 39 Rechtswirkungen der Einleitung des Verfahrens
MB LGBl 2016/63
Durch die hier aufgelisteten Einschränkungen bzw. Kontrolle von Maßnahmen und Rechtsgeschäften hinsichtlich der betroffenen Grundstücke soll eine möglichst rasche und ungehinderte Durchführung des Verfahrens sichergestellt werden.
Anmerkungen
0) IdF der 1. Nov zum NÖ ROG 2014, LGBl 2016/63.
1) Da bestimmte Vorhaben während des Umlegungsverfahrens von einer Genehmigung der LReg abhängig sind, kann die LReg durch bescheidmäßige Versagung verhindern, dass der Zweck der Umlegung gefährdet wird. Beeinträchtigt das beabsichtigte Vorhaben die Umlegung nicht, besteht hingegen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung (Abs 2).
Die Genehmigung der LReg macht eine baubeh Bewilligung für die Änderung von Grundstücksgrenzen oder eine Baubewilligung nicht entbehrlich. Liegt zum Zeitpunkt der Einleitung des Umlegungsverfahrens aber bereits eine rechtskräftige Baubewilligung oder nicht untersagte Bauanzeige vor, bedarf es keiner Genehmigung der LReg mehr (Abs 1 Z 3).
2) In diesem Fall werden privatrechtliche Baurechts- und Dienstbarkeitsverträge erst rechtswirksam, wenn die LReg sie genehmigt.
Judikatur
1) Ein von der Gemeinde seit mehr als 15 J...