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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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Dokumentvorschau
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 5 Änderung der Raumordnungsprogramme

Materialien zum NÖ ROG 1976

MB 8000-13

Zu Abs 5 Z 3

Der Grundsatz der Langfristigkeit soll nicht durch einen Änderungsauftrag unterlaufen werden. Vielmehr sind im Gesetz jene Ausnahmen anzuführen, die ein Abgehen von diesem Grundsatz erlauben.

Die verbesserten Planungsgrundlagen im Bereich der örtlichen Raumordnung können sich auch auf überörtliche Festlegungen (z.B. Siedlungsgrenzen) auswirken und eine Änderung bzw. Nachjustierung erforderlich machen.

Anmerkungen

0) IdF der 8. Nov LGBl 8000-13 u 19. Nov LGBl 8000-25 (Abs 1 Z 2) zum NÖ ROG 1976. Z 4 ist mit der 1. Nov zum NÖ ROG 2014, LGBl 2016/63, angefügt worden.

1) Die Rechtslage kann sich nicht nur durch Gesetze und V des Landes, sondern auch durch rechtswirksame Planungen des Bundes (auch durch Bescheide) ändern.

2) Die Grundlagenforschung der überörtlichen Raumordnung ist seit der 14. Nov LGBl 8000-19 in § 3 Abs 3 geregelt.

3) In diesem Fall ist die überörtliche Raumordnung ausnahmsweise an die (auch vom Maßstab her) genauere örtliche Raumordnung anzupassen.

4) Damit wird klargestellt, dass ein überörtliches ROP auch dann geändert werden darf, wenn sich die Planungsgrundlagen (noch) nicht wesentlich geändert ...

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