BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 7 Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn
Materialien zur NÖ BO 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 7
Die Duldungsverpflichtung wurde im Wesentlichen aus der bisherigen NÖ Bauordnung 1996 mit geringfügigen, aus der Praxis notwendigen Modifikationen übernommen, wie z.B. das Betreten des Grundstücks zum Zweck der Feststellung von Baugebrechen, da oftmals die Notwendigkeit eines baupolizeiliche Vorgehens nur auf diese Weise festgestellt werden kann.
Gegenüber der Vorgängerregelung wurden die Tatbestände um Sicherungsmaßnahmen ergänzt, da auch hier die Möglichkeit der Inanspruchnahme fremden Eigentums in den Fällen des § 36 erfasst sein soll.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2016/37 der NÖ BO 2014
Zu § 7 Abs 1:
Es wird eine notwendige Ergänzung vorgenommen, weil Bauordnungs- oder Konsenswidrigkeiten bzw. auch Gefährdungen oft nicht anders als vom Nachbargrundstück aus festgestellt werden können.
Materialien zur 5. Nov LGBl 2017/50 der NÖ BO 2014
Zu § 7:
Die Nutzungsberechtigten haben – wie in einem damit in Verbindung stehenden Baubewilligungsverfahren (Hauptverfahren) – keine Parteistellung im Verfahren über die Verpflichtung zur Duldung verschiedener Maßnahmen. Adressat für die Baubehörde ist – so wi...