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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 2 Anforderungen

Anmerkungen

0) IdF LGBl 2008/63.

1) In § 2 Bgld BauVO wird die wesentliche Anforderung 1 gem Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie wiederholt und entspricht im Wesentlichen Art 4 der Vereinbarung der Bundesländer gem Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.

Zum Stand der Technik s § 2 Abs 7 Bgld BauG und bei § 1 Bgld BauVO. Bei Prüfung der Tragfähigkeit geplanter und errichteter Bauwerke sind sowohl ständige als auch veränderliche, und außergewöhnliche (zB seismische) Einwirkungen zu berücksichtigen. Ein Bauwerk muss also seine Tragfähigkeit auch im Falle solcher außergewöhnlichen Einwirkungen aufrecht erhalten. Die Anforderung muss nicht nur während der Verwendung der baulichen Anlage, sondern auch während der Errichtung erfüllt werden. Die Einbeziehung der Errichtungsphase ist spezifisch für die wesentliche Anforderung „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“; auch eine Gefährdung Dritter soll durch ein mechanisches Versagen (zB Einsturz) von baulichen Anlagen oder deren Teilen während der Errichtung vermieden werden.

S OIB-Richtlinie 1, Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Anlage 1.

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

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