BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 10 Strafbestimmungen
Materialien zum Burgenländischen Kanalanschlußgesetz
Um den erhöhten Anforderungen, die heute an den Urnweltschutz gestellt werden, zu entsprechen und insbesondere eine weitere Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern, waren Geldstrafen in einer Höhe vorzusehen, die geeignet ist, Personen von Übertretungen dieses Gesetzes abzuhalten. Für die Unterlassung des Kanalanschlusses wurde ein höherer Strafrahmen vorgesehen als für die übrigen Übertretungen dieses Gesetzes mit geringerem Unrechtsgehalt. Bei massiven Einwirkungen durch Schmutzwässer wird der Strafrahmen in höherem Maße auszuschöpfen sein als bei geringeren Einwirkungen.