BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 5 Geschäftsordnung
EB zu § 5
Wegen der großen Bedeutung der vom Raumplanungsbeirat zu erfüllenden Aufgaben ist es erforderlich, diesem eine Geschäftsordnung zwingend vorzuschreiben.
Anmerkungen
1) Durch die Nov LGBl 1981/20 wurde Abs 2 Satz 1 neu gefasst, durch die Nov LGBl 2002/79 der erste Satz des Abs 2 geändert.
2) Mit der Nov LGBl 2002/79 wurde in § 5 Abs 2 erster Satz das Wort „sechs“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.