Elternteilzeit oder Versetzung – eine Kontravalenz des Arbeitsrechts?
Arbeitgeberseitige Änderungs- und somit Versetzungsangebote sollten auch bei der Interessenabwägung des Elternteilzeitverfahrens berücksichtigt werden können
Aufsatz von Elisabeth Brameshuber, ASoK 11/2016, 404