zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 2016, Seite 418

Neue Dreiteilung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Arbeiter oder Angestellte?

Monika Drs

Im Sommer hat der Nationalrat eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschlossen, die statt der bisherigen Zweiteilung (einerseits gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege [diplomierte Krankenschwestern und -pfleger], andererseits Pflegehilfe [Pflegehelferinnen und -helfer]) eine Dreiteilung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorsieht; als Zwischenstufe wird die Pflegefachassistenz neu eingefügt (§ 1 GuKG). Gleichzeitig wurden die Ausbildung neu geregelt und die Berufsbezeichnungen geändert. Es stellt sich nun vor allem bei der neu geschaffenen Gruppe der Pflegefachassistenz die Frage, ob es sich dabei um Arbeiter- oder Angestelltentätigkeiten handelt.

1. Einleitung

Im österreichischen Arbeitsrecht gibt es noch immer unterschiedliche Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte (zB hinsichtlich Entgeltfortzahlung, Fälligkeit des Entgelts, Kündigungsfristen, Austritts- und Entlassungsgründe, getrennte Gruppenbetriebsräte für Arbeiter und Angestellte). Für die meisten Angestellten gelten vor allem die Bestimmungen des AngG, während für die (gewerblich tätigen) Arbeiter neben der GewO 1859 vor allem zahlreiche Sonderbestimmungen (zB das EFZG) existieren. Di...

Daten werden geladen...