zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2017, Seite 498

Der Gewinnfreibetrag im Fall einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe

In welchen Fällen ist nach § 10 EStG nachzuversteuern?

Reinhold Beiser

Eine natürliche Person mit einem Betrieb investiert jedes Jahr in begünstigte Wertpapiere (Wohnbauanleihen nach § 10 Abs 3 Z 2 EStG), um den Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG zu nutzen. Ist der Gewinnfreibetrag nachzuversteuern, soweit a) der Betrieb unentgeltlich an ein Kind (Buchwertfortführung nach § 6 Z 9 lit a EStG) übertragen oder b) an einen Dritten gegen Entgelt veräußert oder c) aufgegeben wird? Der Beitrag sucht eine systematisch und sachlich konsistente Lösung.

Die rechtliche Würdigung

Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG soll ein Äquivalent zur Sechstelbegünstigung Nichtselbständiger nach § 67 EStG sein. Diese Zielsetzung kann bei einer teleologischen Auslegung den Weg weisen.

Wird in Wertpapiere (Wohnbauanleihen) investiert, um einen Gewinnfreibetrag (GFB) nach § 10 EStG zu nutzen, so sind diese Wertpapiere Betriebsvermögen: Ihre Anschaffung und ihr Halten dienen während der gesetzlichen Behaltedauer von vier Jahren der Nutzung eines GFB nach § 10 EStG. Diese betriebliche Veranlassung begründet die Qualität von notwendigem betrieblichen (Finanz-)Anlagevermögen nach §§ 4 Abs 4 und 10 EStG: Ohne Widmung für einen „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ nach § 10 EStG wären die angeschafften Wertpapiere (Wohnbauanleihen) endbesteuertes Privatvermögen (§§ 27, 27a und 97 EStG). Die Anschaffung un...

Daten werden geladen...