Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Investitionszuwachsprämie
Überblick und kritische Würdigung
Im Oktober 2016 wurde im Ministerrat ein von der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ ausgearbeitetes Maßnahmenpaket beschlossen. Als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen soll wieder (vgl § 108e EStG) eine Investitionszuwachsprämie eingeführt werden, wobei zunächst die Intention bestand, diese Förderung auf Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu beschränken. Im Februar 2017 wurde jedoch eine nachträgliche Ausweitung der Prämie für heimische Großunternehmen beschlossen.
1. Zweck und Ausmaß der Förderung für KMU
Mit der Investitionszuwachsprämie für KMU soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken und Wachstums- bzw Beschäftigungsimpulse zu setzen. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen. Vorbild war das Modell einer Investitionszuwachsprämie, wie es in Salzburg in den Jahren 2015 und 2016 zum Einsatz kam.
Insgesamt stehen für dieses Programm Fördermittel iHv...